Prof. Hendrik Speck - University of Applied Sciences Kaiserslautern
Teil I: Proletarisierung und biologisches Verfalldatum von StudiVZ.
Teil II: Imbalance von Rechten und Pflichen und die StudiVZ-Abmahnung
Teil III: Soziotechnischer Angriff auf die "walled gardens" der Social Networks
Prof. Dr. Hendik Speck - Teil II: Imbalance von Rechten und Pflichen und die StudiVZ-Abmahnung
Oliver Gassner: Du zeigst ja einen konsistente Abneigung dafür, die Namen der VZ-Ventures zu tippen. Hat das mit der Abmahnung zu tun, die die aus dem Hause StudiVZ auf den Tisch geflattert ist? Wie teuer war die und was steht da drin was du ab sofort nicht mehr darfst?
Hendrik Speck: die plattform studivz hat einer von mir betreuten studentische arbeitsgruppe, eine anwaltliche abmahnung und geforderte unterlassungserklärung zukommen lassen, die gerade im hinblick auf die im grundgesetz garantierte freiheit von wissenschaft, forschung und lehre (gg, artikel 5, absatz 3) tiefe einblicke in das selbstverstaendnis der plattformbetreiber zulaesst.
Oliver Gassner: Was habt ihr getan was denen nicht gefällt?
Hendrik Speck: persoenlich kann ich nur vermuten, dass es der plattform nicht primaer um die in der abmahnung dargelegten -und im lehrumfeld irrelevanten vorgeblichen wettbewerbsverstoesse ging -, sondern dass der druck auf die plattformbetreiber durch die investoren derart zugenommen hat, dass in einem umfeld des ohnehin geschwaechten markenwertes eine unabhaengige darstellung der tatsaechlichen nutzungsszenarien mit allen mitteln vermieden werden musste.
Oliver Gassner: Wie habt ihr diese tatsächlichen Daten erhoben? War das Hacken im Dienste der Wissenschaft?
Hendrik Speck: nein !!! grundsaetzlich entstehen durch die web2.0 angebote innovative, spannende geschaeftsmodelle, die auf den von den nutzern bereitgestellten daten beruhen. dabei unterscheiden sich die in den agbs formulierten bedingungen zum teil dramatisch. adobe hat bei der einfuehrung des webbasierten adobe photoshop express beispielsweise "weitgehende" nutzungsrechte fuer sich selbst reklamiert, die erst nach einem oeffentlichen aufschrei entsprechend modifiziert werden - auch andere web2.0 angebote agieren dabei bedenklich:
a href=https://www.photoshop.com/express/terms.html>Adobe Photoshop Express. General Terms. Effective 3/1/2008
8. Use of Your Content. 1. … you grant Adobe a worldwide, royalty-free, nonexclusive, perpetual, irrevocable, and fully sublicensable license to use, distribute, derive revenue or other remuneration from, reproduce, modify, adapt, publish, translate, publicly perform and publicly display such Content (in whole or in part) and to incorporate such Content into other Materials or works in any format or medium now known or later developed. ...
6. User Conduct. d: You agree not to use, or to encourage or permit others to use, the Site or Services to: xix: Use any data mining, robots, or similar data gathering and extraction methods in connection with the Site, Services or Materials.
oder auch die Einverständnis- und Datenschutzerklärung. Teilnahmebedingungen zur Einstellung von Bildern, Videos und anderen Inhalten. des Zweiten Deutschen Fernsehen.
Rechteeinräumung. Durch die Teilnahme und das Hochladen von Bildern, Videos und/oder sonstigen Inhalten - im Folgenden auch "Material" genannt - übertragen Sie dem ZDF daran - auch soweit Sie nicht selbst, sondern Ihr Kind teilnehmen bzw. das Material hochladen möchte - unentgeltlich die nicht-ausschließlichen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Rechte auch zur Weiterübertragung auf Dritte. D.h. das ZDF darf das Material weltweit, beliebig oft, durch Rundfunk jeder Art senden (auch Live-Streaming, sowie pay-Dienste, near video-on-demand und/oder sonstigen Verbreitungsarten und/oder Medien), vervielfältigen und verbreiten und audiovisuell - insbesondere multimedial - verwerten (z.B. durch Videokassetten, CDI/CD-ROM, Audiokassetten, CD, CDV, DVD).
in meinen augen in der klarheit ihrer verwertungsabsichten am deutlichsten beziehungsweise bedenklichsten erscheint jedoch die gleichfalls der mutterfirma holtzbrinck zugehörige nachrichtenplattform zoomer. (mal ganz abgesehen vom schreibfehler: nutzungbedigungen. macht ja nix, es handelt sich ja auch nur um ein journalistisches angebot.)
Nutzungbedingungen
§ 2 Anmeldung zum Internetportal. (3) Um sich anzumelden, hat der Nutzer ein Registrierungsformular auszufüllen. Der Nutzer hat die im Registrierungsformular abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben.
§ 4 unentgeltliche Gewährung der Nutzung, Vertragspflichten des Nutzers. Der Nutzer haftet für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Nutzung seiner Zugangsdaten und die damit verbundene Nutzung der Dienste von zoomer.de...
§ 5 Änderung der ANB. (1) zoomer.de behält sich das Recht vor, Bestimmungen dieser ANB jeder Zeit und ohne Nennung von Gründen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu ändern.
§ 6 Regeln für das Einstellen von Inhalten auf dem Internetportal zoomer.de durch den Nutzer. (1) ... Für die Inhalte, die Nutzer über das Internetportal veröffentlichen, sind die Nutzer verantwortlich. Es liegt daher in der Verantwortung des Nutzers, dass die jeweiligen Inhalte rechtmäßig sind, insbesondere nicht gegen geltende Gesetze verstoßen und/oder Rechte Dritter verletzen.
(6) zoomer.de behält sich vor, nach zoomer.de freiem Ermessen vom Nutzer veröffentlichte Inhalte ohne Angabe von Gründen und ohne Mitteilung an den Nutzer nicht aufzunehmen oder zu löschen.
§ 8 Rechte an den von dem Nutzer veröffentlichten Inhalten, Nutzungsrechtseinräumung, Haftung des Nutzers für die Inhalte
(1) Der Nutzer hat sicherzustellen, dass er über die Nutzunsgrechte an den von ihm auf dem Portal zoomer veröffentlichten Inhalten, insbesondere den Materialien, Texten, Bildern, Audio-Files oder Videos usw. verfügt.
(2) Der Nutzer räumt zoomer ein räumlich und zeitlich uneingeschränktes, kostenloses Nutzungsrecht an den von ihm auf dem Internetportal zoomer veröffentlichten Inhalten, insbesondere an den Diskussionsbeiträgen in Wort und Bild, den Bewertungen und Kommentaren ein. Das Nutzungsrecht erfasst insbesondere
• das Recht, die Inhalte zu speichern und zu vervielfältigen und online im Internet auf zoomer sowie auf weiteren Internetportalen öffentlich zugänglich zu machen, soweit diese Internetportale auch von Unternehmen der Holtzbrinck-Gruppe (verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz) betrieben werden;
• das Recht, die Inhalte anderen Unternehmen, die jetzt oder zukünftig zur Holtzbrinck-Gruppe gehören, online per Datenübermittlung oder offline auf Datenträger gespeichert zu übermitteln und zur Speicherung und Vervielfältigung sowie zur Veröffentlichung online im Internet auf deren Homepages und Portalen zur Verfügung zu stellen; der Nutzer willigt deshalb bereits jetzt darin ein, dass zoomer die eingeräumten Nutzungsrechte an andere Unternehmen der Holtzbrinck-Gruppe weiter überträgt bzw. weiterlizenziert.
Hendrik Speck: generell handelt es sich um ein starkes ungleichgewicht bei der verteilung der rechte und pflichten. bei manchen plattformen entsteht der eindruck, dass die pflichten, verantwortlichkeiten, und haftbarkeiten einseitig auf der nutzerseite liegen ... waehrend die rechte, die kommerzielle verwertung, und die weitergabe beziehungsweise modifizierungsmoeglichkeiten einseitig auf der seite der plattformen verweilen. auf dieser basis verweigern einige plattformen bis zum jetzigen zeitpunkt dem nutzer die moeglichkeit, seine daten, profile oder informationen wieder zu loeschen ...
Oliver Gassner: D.h. dieses Ungleichgewicht bedingt, dass man sich das "wissenschaftlich mal genauer ansieht" was da passiert?
Hendrik Speck: nicht nur wissenschaftlich - auch juristisch. andere plattformen erweisen sich im sinne der profitmaximierung als sackgassen des informationsaustausches - ... von nutzern bereitgestellte bilder und photoalben sind zum beispiel aus den sozialen netzwerken bis jetzt kaum wieder in andere plattformen etc. zu transferieren. umgekehrt sehen viele soziale netzwerke kein problem darin, die adressbuecher und outlookdateien der nutzer in ihre netzwerke "zu integrieren". in ihrem gesamtbild erscheinen die in den agbs definierten richtlinien deshalb es rechtlich bedenklich - sie verstossen teilweise gegen geltendes datenschutzrecht, sie behindern insbesondere die informationelle selbstbestimmung.
Hendrik Speck: den meisten nutzern sind die konsequenzen der nahezu vollstaendigen aufgabe ihrer grundrechte durch die allgemeinen geschaeftsbedingungen nicht bewusst - dies bestaetigen auch entsprechende untersuchungen und umfragen - aber auch die massiven nutzerproteste gegen entsprechende modifizierungen der agbs einzelner plattformen. viele dieser agbs erscheinen deshalb auch als sittenwidrig im sinne des "Anstandsgefühles aller billig und gerecht Denkenden" , eine Formulierung des Reichsgerichtes Leipzig 1901 (RGZ 48, S. 114, 124) [1] aber auch des Bundesgerichtshofes (BGH): ist ein rechtsgeschäft sittenwidrig, gilt es als von Anfang an nichtig § 138 Abs. 1 BGB. ich gehe davon aus, dass ein nicht unerheblicher anteil der agbs gegen das anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden verstösst, damit sittenwidrig, und somit als nichtig gilt.
Oliver Gassner: Würde daraus folgen, dass auch das, was die Nutzer laut AGB nicht dürfen, nicht eingeschränkt ist? (dürfen, nicht)
Hendrik Speck: lol ... bin kein rechtsexperte, waere aber spannend. zurueck zum topic: dies gilt insbesondere fuer die sozialen netzwerke, die per definition ihren mehrwert aus den persoenlichen beziehungen der nutzer ziehen ... im klartext: ohne die "freundschaften" der millionen von nutzern sind die "paar" zeilen schlecht kopierten und schlecht programmierten praktisch nichts wert. die plattformbetreiber versuchen natuerlich diese beziehungen in ihre verwertungsbestrebungen und kontrollstrukturen einzubeziehen - dabei steht grundsaetzlich die frage:
wem gehört mein adressbuch? bzw. koennen externe parteien ueberhaupt einen rechtsanspruch auf den eigenen sozialen graphen aufbauen? und: wohin soll dies fuehren?
Oliver Gassner: Na, das hat ja indirekt der studiVZ-Vertreter bei der republica so auch gesagt. die daten selbst seien nichts wert, das drumrum zähle - Also ich muss noch mal nachbohren, weil das sonst eh in den Kommentaren gefragt wird: Habt ihr StudiVZ gehackt oder nicht und wie einfach wäre das für jemand, der wenige gute Absichten hat als ihr?
Hendrik Speck: was den wert der daten angeht: die abmahnungen der jeweiligen plattformen sind meist anders ausgelegt, man versucht, den umweg ueber eventuelle oder vermeintliche markenverletzungen zu gehen - die studenten hatten auf ihrer klar und mehrfach als studentisches projekt deklarierten projektseite jedoch auch einen link, eine referenz zum ichkannauchstudierendirectory in logoform eingefuegt.
Oliver Gassner: Das heißt: Hätte man euch Hacking unterstellt, so hättet ihr keine abmahnung sondern ne Strafanzeige?
Hendrik Speck: daten- und verbraucherschuetzer gehen nicht nur aufgrund der oben beschriebenen rechtslage bzw. rechtssprechung davon aus, dass der nutzer das recht an seinen daten hat ... dies schliesst auch die - von den agbs verbotenen moeglichkeiten zum export, zur extraktion, zur automatischen migration zu einer anderen plattform ein. nochmals: dies gilt fuer den nutzer, fuer die daten des nutzers ...
Oliver Gassner: Gut, wobei meine eigenen Kontakte ja zu meinen Daten gehören, wenn genügend Leute ihr Profil und ihre Kontaktliste extrahieren und diese Daten dann 'zufällig' zusammenfügen...
Hendrik Speck: die abgemahnte plattform, ein mashup des sozialen graphen mit google maps, routenplanern, bahnstrecken und zukuenftig mitfahrzentralen
"StudiMaps [ist offline. og.], based on Google Maps, is a classic MashUp for the analysis and visualization of social relationships within a social network enjoying popularity amongst German students. The open source framework offers data, charts, and visualisations of geographical connections and provides interfaces to mapping services, driving directions and train schedules.
Students: Boris Hasselmann and Thomas Overbeck. Winter 2007."
Oliver Gassner: Das war, was ihr getan hattet?
Hendrik Speck: yeap, nochmals klarstellung: das applikation agierte auf explizierte anforderung einzelner nutzer ... bei facebook und myspace sind aehnliche loesungen laengst implementiert - zum teil durch dritte parteien. die loesungen sind meist nicht so schoen, nicht so elegant und effektiv, aber die amerikanischen plattformen wuerden sich hueten, dagegen rechtlich vorzugehen - im gegenteil, dies wuerden sie das als verbesserung ihrer markenreichweite - und als kompetenznachweis potentieller mitarbeiter verstehen
Oliver Gassner: Das heißt ich konnte meinen eigenen 'Social Graph' auf Anforderung anders darstellen als das bei studiVZ möglich war?
Hendrik Speck: genau.
Oliver Gassner: Und wie teuer war der Versuch, StudiVZ etwas facebookiger zu machen?
Hendrik Speck: ein paar tausend euro ... die studivz "sinnvoll angelegt" hat in der expliziten schaffung eines unabhaengigen kontrollmediums ihres businessmodelles. dies ist natuerlich im umfeld der anderen studivz abmahnungen zu sehen, bei denen studivz schon in der vergangenheit akademische projekte mit abmahnungen beglueckt hat ...
http://www.google.de/search?hl=de&q=vz&meta= erstivz, abitur-vz, pokervz und fussballervzetc ... grundgesetz ... freiheit von lehre und forschung. eine fruehere selbstdarstellung der firma bringt die geisteshaltung der plattform treffend auf den punkt: "Folgende Gruppen akzeptieren wir nicht: Gruppen, die Kritik am StudiVZ ausüben, Gruppen, die wir nicht mögen, Gruppen für Meinungs- und Rezeptionsfreiheit". spannend ist dabei, dass die abmahnungen von einem unternehmen kommen, welches in der vergangenheit keine groesseren hemmungen hatte (via robert basic), domainnamen (Unister.at oder StudyLounge.co.uk vermeintlicher wettbewerber mittels domaingrabbing zu blockieren ... es gibt eine gewisse kontinuitaet der plattform beim kreativen umgang mit dem wettbewerbsrecht - ein schelm wer boeses dabei denkt.
Oliver Gassner: Mir fiel gestern unter der Dusche ein, dass die Forschung in sozialen Netzwerken vielleicht minimal mit dem Sezieren von Leichen in der frühen Neuzeit verrgleichbar ist. Das war auch nicht gern gesehen. Hoffen wir, dass die 'Leichen' nicht metaphorisch zu verstehen sind.
Hendrik Speck: das beispiel ist perfekt .... ich bin bestrebt, den chatlog zu hijacken und das beispiel als mein eigenes auszugeben. mehr noch: das war kein geheimprojekt etc ... unsere forschungsarbeiten sind transparent, die studies mochten damals studivz, sie hatten innerhalb von studivz eine entsprechende diskussionsgruppe eingerichtet und ich versuchte entsprechende kooperationen oder diplomarbeiten mit studivz einzuleiten ... ein jahr vorher waren wir schon einmal da und demonstrierten unsere arbeiten - wir haben dabei sogar auf bitten vom ichkannauchstudierendirectory bestimmte funktionen entfernt bzw. reduziert. herr riecke hat meine private tel nummer, aber er zog es dann doch vor, einen interessensausgleich durch anwaelte zu erwirken. dies erscheint mir als widerspruechlich im vergleich zur beim zweiten europaeischen datenschutztag gewuenschten oeffnung und demokratisierung der plattform.
Oliver Gassner: Nun, offenbar is die wissenschaftliche Neugierde nicht überall gleichmäßig ausgeprägt. *g*
Teil I: Proletarisierung und biologisches Verfalldatum von StudiVZ.
Teil II: Imbalance von Rechten und Pflichen und die StudiVZ-Abmahnung
Teil III: Soziotechnischer Angriff auf die "walled gardens" der Social Networks
Prof. Dr. Hendik Speck - Teil II: Imbalance von Rechten und Pflichen und die StudiVZ-Abmahnung
Oliver Gassner: Du zeigst ja einen konsistente Abneigung dafür, die Namen der VZ-Ventures zu tippen. Hat das mit der Abmahnung zu tun, die die aus dem Hause StudiVZ auf den Tisch geflattert ist? Wie teuer war die und was steht da drin was du ab sofort nicht mehr darfst?
Hendrik Speck: die plattform studivz hat einer von mir betreuten studentische arbeitsgruppe, eine anwaltliche abmahnung und geforderte unterlassungserklärung zukommen lassen, die gerade im hinblick auf die im grundgesetz garantierte freiheit von wissenschaft, forschung und lehre (gg, artikel 5, absatz 3) tiefe einblicke in das selbstverstaendnis der plattformbetreiber zulaesst.
Oliver Gassner: Was habt ihr getan was denen nicht gefällt?
Hendrik Speck: persoenlich kann ich nur vermuten, dass es der plattform nicht primaer um die in der abmahnung dargelegten -und im lehrumfeld irrelevanten vorgeblichen wettbewerbsverstoesse ging -, sondern dass der druck auf die plattformbetreiber durch die investoren derart zugenommen hat, dass in einem umfeld des ohnehin geschwaechten markenwertes eine unabhaengige darstellung der tatsaechlichen nutzungsszenarien mit allen mitteln vermieden werden musste.
Oliver Gassner: Wie habt ihr diese tatsächlichen Daten erhoben? War das Hacken im Dienste der Wissenschaft?
Hendrik Speck: nein !!! grundsaetzlich entstehen durch die web2.0 angebote innovative, spannende geschaeftsmodelle, die auf den von den nutzern bereitgestellten daten beruhen. dabei unterscheiden sich die in den agbs formulierten bedingungen zum teil dramatisch. adobe hat bei der einfuehrung des webbasierten adobe photoshop express beispielsweise "weitgehende" nutzungsrechte fuer sich selbst reklamiert, die erst nach einem oeffentlichen aufschrei entsprechend modifiziert werden - auch andere web2.0 angebote agieren dabei bedenklich:
a href=https://www.photoshop.com/express/terms.html>Adobe Photoshop Express. General Terms. Effective 3/1/2008
8. Use of Your Content. 1. … you grant Adobe a worldwide, royalty-free, nonexclusive, perpetual, irrevocable, and fully sublicensable license to use, distribute, derive revenue or other remuneration from, reproduce, modify, adapt, publish, translate, publicly perform and publicly display such Content (in whole or in part) and to incorporate such Content into other Materials or works in any format or medium now known or later developed. ...
6. User Conduct. d: You agree not to use, or to encourage or permit others to use, the Site or Services to: xix: Use any data mining, robots, or similar data gathering and extraction methods in connection with the Site, Services or Materials.
oder auch die Einverständnis- und Datenschutzerklärung. Teilnahmebedingungen zur Einstellung von Bildern, Videos und anderen Inhalten. des Zweiten Deutschen Fernsehen.
Rechteeinräumung. Durch die Teilnahme und das Hochladen von Bildern, Videos und/oder sonstigen Inhalten - im Folgenden auch "Material" genannt - übertragen Sie dem ZDF daran - auch soweit Sie nicht selbst, sondern Ihr Kind teilnehmen bzw. das Material hochladen möchte - unentgeltlich die nicht-ausschließlichen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Rechte auch zur Weiterübertragung auf Dritte. D.h. das ZDF darf das Material weltweit, beliebig oft, durch Rundfunk jeder Art senden (auch Live-Streaming, sowie pay-Dienste, near video-on-demand und/oder sonstigen Verbreitungsarten und/oder Medien), vervielfältigen und verbreiten und audiovisuell - insbesondere multimedial - verwerten (z.B. durch Videokassetten, CDI/CD-ROM, Audiokassetten, CD, CDV, DVD).
in meinen augen in der klarheit ihrer verwertungsabsichten am deutlichsten beziehungsweise bedenklichsten erscheint jedoch die gleichfalls der mutterfirma holtzbrinck zugehörige nachrichtenplattform zoomer. (mal ganz abgesehen vom schreibfehler: nutzungbedigungen. macht ja nix, es handelt sich ja auch nur um ein journalistisches angebot.)
Nutzungbedingungen
§ 2 Anmeldung zum Internetportal. (3) Um sich anzumelden, hat der Nutzer ein Registrierungsformular auszufüllen. Der Nutzer hat die im Registrierungsformular abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben.
§ 4 unentgeltliche Gewährung der Nutzung, Vertragspflichten des Nutzers. Der Nutzer haftet für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Nutzung seiner Zugangsdaten und die damit verbundene Nutzung der Dienste von zoomer.de...
§ 5 Änderung der ANB. (1) zoomer.de behält sich das Recht vor, Bestimmungen dieser ANB jeder Zeit und ohne Nennung von Gründen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu ändern.
§ 6 Regeln für das Einstellen von Inhalten auf dem Internetportal zoomer.de durch den Nutzer. (1) ... Für die Inhalte, die Nutzer über das Internetportal veröffentlichen, sind die Nutzer verantwortlich. Es liegt daher in der Verantwortung des Nutzers, dass die jeweiligen Inhalte rechtmäßig sind, insbesondere nicht gegen geltende Gesetze verstoßen und/oder Rechte Dritter verletzen.
(6) zoomer.de behält sich vor, nach zoomer.de freiem Ermessen vom Nutzer veröffentlichte Inhalte ohne Angabe von Gründen und ohne Mitteilung an den Nutzer nicht aufzunehmen oder zu löschen.
§ 8 Rechte an den von dem Nutzer veröffentlichten Inhalten, Nutzungsrechtseinräumung, Haftung des Nutzers für die Inhalte
(1) Der Nutzer hat sicherzustellen, dass er über die Nutzunsgrechte an den von ihm auf dem Portal zoomer veröffentlichten Inhalten, insbesondere den Materialien, Texten, Bildern, Audio-Files oder Videos usw. verfügt.
(2) Der Nutzer räumt zoomer ein räumlich und zeitlich uneingeschränktes, kostenloses Nutzungsrecht an den von ihm auf dem Internetportal zoomer veröffentlichten Inhalten, insbesondere an den Diskussionsbeiträgen in Wort und Bild, den Bewertungen und Kommentaren ein. Das Nutzungsrecht erfasst insbesondere
• das Recht, die Inhalte zu speichern und zu vervielfältigen und online im Internet auf zoomer sowie auf weiteren Internetportalen öffentlich zugänglich zu machen, soweit diese Internetportale auch von Unternehmen der Holtzbrinck-Gruppe (verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz) betrieben werden;
• das Recht, die Inhalte anderen Unternehmen, die jetzt oder zukünftig zur Holtzbrinck-Gruppe gehören, online per Datenübermittlung oder offline auf Datenträger gespeichert zu übermitteln und zur Speicherung und Vervielfältigung sowie zur Veröffentlichung online im Internet auf deren Homepages und Portalen zur Verfügung zu stellen; der Nutzer willigt deshalb bereits jetzt darin ein, dass zoomer die eingeräumten Nutzungsrechte an andere Unternehmen der Holtzbrinck-Gruppe weiter überträgt bzw. weiterlizenziert.
Hendrik Speck: generell handelt es sich um ein starkes ungleichgewicht bei der verteilung der rechte und pflichten. bei manchen plattformen entsteht der eindruck, dass die pflichten, verantwortlichkeiten, und haftbarkeiten einseitig auf der nutzerseite liegen ... waehrend die rechte, die kommerzielle verwertung, und die weitergabe beziehungsweise modifizierungsmoeglichkeiten einseitig auf der seite der plattformen verweilen. auf dieser basis verweigern einige plattformen bis zum jetzigen zeitpunkt dem nutzer die moeglichkeit, seine daten, profile oder informationen wieder zu loeschen ...
Oliver Gassner: D.h. dieses Ungleichgewicht bedingt, dass man sich das "wissenschaftlich mal genauer ansieht" was da passiert?
Hendrik Speck: nicht nur wissenschaftlich - auch juristisch. andere plattformen erweisen sich im sinne der profitmaximierung als sackgassen des informationsaustausches - ... von nutzern bereitgestellte bilder und photoalben sind zum beispiel aus den sozialen netzwerken bis jetzt kaum wieder in andere plattformen etc. zu transferieren. umgekehrt sehen viele soziale netzwerke kein problem darin, die adressbuecher und outlookdateien der nutzer in ihre netzwerke "zu integrieren". in ihrem gesamtbild erscheinen die in den agbs definierten richtlinien deshalb es rechtlich bedenklich - sie verstossen teilweise gegen geltendes datenschutzrecht, sie behindern insbesondere die informationelle selbstbestimmung.
Hendrik Speck: den meisten nutzern sind die konsequenzen der nahezu vollstaendigen aufgabe ihrer grundrechte durch die allgemeinen geschaeftsbedingungen nicht bewusst - dies bestaetigen auch entsprechende untersuchungen und umfragen - aber auch die massiven nutzerproteste gegen entsprechende modifizierungen der agbs einzelner plattformen. viele dieser agbs erscheinen deshalb auch als sittenwidrig im sinne des "Anstandsgefühles aller billig und gerecht Denkenden" , eine Formulierung des Reichsgerichtes Leipzig 1901 (RGZ 48, S. 114, 124) [1] aber auch des Bundesgerichtshofes (BGH): ist ein rechtsgeschäft sittenwidrig, gilt es als von Anfang an nichtig § 138 Abs. 1 BGB. ich gehe davon aus, dass ein nicht unerheblicher anteil der agbs gegen das anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden verstösst, damit sittenwidrig, und somit als nichtig gilt.
Oliver Gassner: Würde daraus folgen, dass auch das, was die Nutzer laut AGB nicht dürfen, nicht eingeschränkt ist? (dürfen, nicht)
Hendrik Speck: lol ... bin kein rechtsexperte, waere aber spannend. zurueck zum topic: dies gilt insbesondere fuer die sozialen netzwerke, die per definition ihren mehrwert aus den persoenlichen beziehungen der nutzer ziehen ... im klartext: ohne die "freundschaften" der millionen von nutzern sind die "paar" zeilen schlecht kopierten und schlecht programmierten praktisch nichts wert. die plattformbetreiber versuchen natuerlich diese beziehungen in ihre verwertungsbestrebungen und kontrollstrukturen einzubeziehen - dabei steht grundsaetzlich die frage:
wem gehört mein adressbuch? bzw. koennen externe parteien ueberhaupt einen rechtsanspruch auf den eigenen sozialen graphen aufbauen? und: wohin soll dies fuehren?
Oliver Gassner: Na, das hat ja indirekt der studiVZ-Vertreter bei der republica so auch gesagt. die daten selbst seien nichts wert, das drumrum zähle - Also ich muss noch mal nachbohren, weil das sonst eh in den Kommentaren gefragt wird: Habt ihr StudiVZ gehackt oder nicht und wie einfach wäre das für jemand, der wenige gute Absichten hat als ihr?
Hendrik Speck: was den wert der daten angeht: die abmahnungen der jeweiligen plattformen sind meist anders ausgelegt, man versucht, den umweg ueber eventuelle oder vermeintliche markenverletzungen zu gehen - die studenten hatten auf ihrer klar und mehrfach als studentisches projekt deklarierten projektseite jedoch auch einen link, eine referenz zum ichkannauchstudierendirectory in logoform eingefuegt.
Oliver Gassner: Das heißt: Hätte man euch Hacking unterstellt, so hättet ihr keine abmahnung sondern ne Strafanzeige?
Hendrik Speck: daten- und verbraucherschuetzer gehen nicht nur aufgrund der oben beschriebenen rechtslage bzw. rechtssprechung davon aus, dass der nutzer das recht an seinen daten hat ... dies schliesst auch die - von den agbs verbotenen moeglichkeiten zum export, zur extraktion, zur automatischen migration zu einer anderen plattform ein. nochmals: dies gilt fuer den nutzer, fuer die daten des nutzers ...
Oliver Gassner: Gut, wobei meine eigenen Kontakte ja zu meinen Daten gehören, wenn genügend Leute ihr Profil und ihre Kontaktliste extrahieren und diese Daten dann 'zufällig' zusammenfügen...
Hendrik Speck: die abgemahnte plattform, ein mashup des sozialen graphen mit google maps, routenplanern, bahnstrecken und zukuenftig mitfahrzentralen
"StudiMaps [ist offline. og.], based on Google Maps, is a classic MashUp for the analysis and visualization of social relationships within a social network enjoying popularity amongst German students. The open source framework offers data, charts, and visualisations of geographical connections and provides interfaces to mapping services, driving directions and train schedules.
Students: Boris Hasselmann and Thomas Overbeck. Winter 2007."
Oliver Gassner: Das war, was ihr getan hattet?
Hendrik Speck: yeap, nochmals klarstellung: das applikation agierte auf explizierte anforderung einzelner nutzer ... bei facebook und myspace sind aehnliche loesungen laengst implementiert - zum teil durch dritte parteien. die loesungen sind meist nicht so schoen, nicht so elegant und effektiv, aber die amerikanischen plattformen wuerden sich hueten, dagegen rechtlich vorzugehen - im gegenteil, dies wuerden sie das als verbesserung ihrer markenreichweite - und als kompetenznachweis potentieller mitarbeiter verstehen
Oliver Gassner: Das heißt ich konnte meinen eigenen 'Social Graph' auf Anforderung anders darstellen als das bei studiVZ möglich war?
Hendrik Speck: genau.
Oliver Gassner: Und wie teuer war der Versuch, StudiVZ etwas facebookiger zu machen?
Hendrik Speck: ein paar tausend euro ... die studivz "sinnvoll angelegt" hat in der expliziten schaffung eines unabhaengigen kontrollmediums ihres businessmodelles. dies ist natuerlich im umfeld der anderen studivz abmahnungen zu sehen, bei denen studivz schon in der vergangenheit akademische projekte mit abmahnungen beglueckt hat ...
http://www.google.de/search?hl=de&q=vz&meta= erstivz, abitur-vz, pokervz und fussballervzetc ... grundgesetz ... freiheit von lehre und forschung. eine fruehere selbstdarstellung der firma bringt die geisteshaltung der plattform treffend auf den punkt: "Folgende Gruppen akzeptieren wir nicht: Gruppen, die Kritik am StudiVZ ausüben, Gruppen, die wir nicht mögen, Gruppen für Meinungs- und Rezeptionsfreiheit". spannend ist dabei, dass die abmahnungen von einem unternehmen kommen, welches in der vergangenheit keine groesseren hemmungen hatte (via robert basic), domainnamen (Unister.at oder StudyLounge.co.uk vermeintlicher wettbewerber mittels domaingrabbing zu blockieren ... es gibt eine gewisse kontinuitaet der plattform beim kreativen umgang mit dem wettbewerbsrecht - ein schelm wer boeses dabei denkt.
Oliver Gassner: Mir fiel gestern unter der Dusche ein, dass die Forschung in sozialen Netzwerken vielleicht minimal mit dem Sezieren von Leichen in der frühen Neuzeit verrgleichbar ist. Das war auch nicht gern gesehen. Hoffen wir, dass die 'Leichen' nicht metaphorisch zu verstehen sind.
Hendrik Speck: das beispiel ist perfekt .... ich bin bestrebt, den chatlog zu hijacken und das beispiel als mein eigenes auszugeben. mehr noch: das war kein geheimprojekt etc ... unsere forschungsarbeiten sind transparent, die studies mochten damals studivz, sie hatten innerhalb von studivz eine entsprechende diskussionsgruppe eingerichtet und ich versuchte entsprechende kooperationen oder diplomarbeiten mit studivz einzuleiten ... ein jahr vorher waren wir schon einmal da und demonstrierten unsere arbeiten - wir haben dabei sogar auf bitten vom ichkannauchstudierendirectory bestimmte funktionen entfernt bzw. reduziert. herr riecke hat meine private tel nummer, aber er zog es dann doch vor, einen interessensausgleich durch anwaelte zu erwirken. dies erscheint mir als widerspruechlich im vergleich zur beim zweiten europaeischen datenschutztag gewuenschten oeffnung und demokratisierung der plattform.
Oliver Gassner: Nun, offenbar is die wissenschaftliche Neugierde nicht überall gleichmäßig ausgeprägt. *g*
Kommentare
Prof. Hendrik Speck - University of Applied Sciences KaiserslauternDies ist Teil 1 eines dreiteiligen Interviews: Teil I: Proletarisierung und biologisches Verfalldatum von StudiVZ. Teil II: Imbalance von Rechten und Pflichen und die StudiVZ-Abmahnu
Prof. Hendrik Speck - University of Applied Sciences Kaiserslautern Teil I: Proletarisierung und biologisches Verfalldatum von StudiVZ. Teil II: Imbalance von Rechten und Pflichen und die StudiVZ-Abmahnung Teil III (und Schluss): Prof. Hend
Prof. Hendrik Speck - University of Applied Sciences Kaiserslautern Teil I: Proletarisierung und biologisches Verfalldatum von StudiVZ. Teil II: Imbalance von Rechten und Pflichen und die StudiVZ-Abmahnung Teil III: Soziotechnischer Angriff auf